Änderung der Selbstbehalte (erstmals seit 2015)
960 € Mindestselbstbehalt bei minderjährigen und privilegierten Kindern, 200 € Zuschlag für Erwerbstätigkeit, ggf. Wohnkostenzuschlag.
1.180 € Mindestselbstbehalt bei Ehegatten, 100 € Zuschlag für Erwerbstätigkeit, ggf. Wohnkostenzuschlag.
1.400 € gegenüber Studenten, 2.000 € gegenüber Eltern.