Ein Beispiel:
In Familie Müller sind die Rollen eindeutig verteilt. Die Mutter erzieht die drei Kinder im Alltag, der Vater ist in leitender Funktion vollschichtig berufstätig und häufig auf Dienstreisen. Seine Vaterrolle lebt er an Wochenenden aus. Er hat nicht die Möglichkeit oder nicht das Interesse, seine Arbeitszeiten kinderfreundlicher zu gestalten. Bei Trennung setzt das "Residenzmodell" beinahe nahtlos den familiären Alltag fort, wenn die Kinder mit der Mutter im Eigenheim wohnen bleiben und an Wochenenden mit ihrem Vater Freizeit erleben.
Der Vater stellt aber jetzt möglicherweise fest, dass ihm der unkomplizierte Zugang zu den Kindern, z.B. bei gemeinsamen Alltagsmahlzeiten, und der Informationsaustausch über schulische Belange fehlen. Deshalb schafft er es, sich den Mittwochnachmittag beruflich (fast immer) freizuschaufeln und möchte diesen festen Umgangstag zusätzlich anbieten.
Die Familie kann im "Residenzmodell" mit Umgang an jedem zweiten Wochenende und jedem Mittwochabend am ehesten Kontinuität für die Kinder behalten.
Noch ein Beispiel:
Die jungen Eltern der Familie Maier-Schmitz haben ihre Kinder schon immer tageweise nach einem festen Plan betreut, während sie noch ihre Doktorarbeit schrieb und er seine Selbständigkeit als IT-Berater aufbaute. Mit Hilfe von Oma, Freunden und Tagesmutter bestand ein komplexes Betreuungssystem, bei dem beide Eltern sich beruflich entwickeln konnten und die Kinder gut gediehen und zu selbständigen Persönlichkeiten heranreiften.
Nach der Trennung mieten sie zwei Wohnungen in demselben Mehrfamilienhaus an.
Hier würde das Residenzmodell einen Bruch bedeuten und die Fortsetzung des paritätischen Betreuungsplanes bietet die größte Kontinuität.