Per email die Scheidung zum Festpreis nach RVG:
Ein guter Anwalt ist nicht teurer
Scheidungskosten setzen sich zusammen
Beides wird nach dem sog. Streitwert (=
Gegenstandswert) berechnet. Das Versprechen, dass der Familienrichter den Streitwert bei Einvernehmlichkeit senkt, können die sogenannten Internet-Anwälte meist nicht einhalten - in meinen Gerichtsbezirken geschieht das jedenfalls nicht.
Die Scheidungskosten sind also bei allen Rechtsanwälten gleich, das ist gesetzlich geregelt und
darf nicht frei verhandelt werden. Der Streitwert der Scheidung sinkt auch nicht bei "Online-Scheidung". Er hat auch nichts mit "einvernehmlich" oder "mit einem Anwalt" zu tun.
Scheidungsanwälte unterscheiden sich also durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Auch sog. Online-Scheidungen kosten nicht weniger.
Eine sog. Online-Scheidung können Sie also auch bei mir bekommen - aber immer mit persönlicher Betreuung, falls es doch flankierende Fragen geben sollte. Soweit die Fragen den Ablauf des Scheidungsverfahrens oder den Versorgungsausgleich betreffen, kostet das nichts extra.
Das geht eigentlich nicht, genausowenig wie beim Heiraten. Aber in der Lockdown-Phase der Corona-Pandemie haben die Richter bei einvernehmliche Scheidung kreative Wege ganz ohne persönliches Erscheinen gefunden. In den Gerichtssälen wird der Ausbau einer Technologie für Videokonferenzen vorangetrieben. Vielleicht wird bald die Scheidung ohne persönliches Erscheinen die Regel, bisher war dies eine Corona-Ausnahme.
Zum Beispiel: "Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung light", "Scheidung von zuhause aus", "Scheidungskosten online senken".
Aber: Eine Online-Scheidung geht so gut wie ein Online-Zahnarztbesuch.
Man wird nicht geschieden, ohne persönlich beim Familiengericht angehört zu werden. Das Gericht kommuniziert nicht per mail.
Lediglich kann der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant per Internet stattfinden und damit unkompliziert und schnell werden.
Nachteile, wenn das ausschließlich über Standard-Formulare abgewickelt wird, liegen auf der Hand: ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los.
Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich festgelegt, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG.
Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.
Eine Scheidung kostet daher bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, auch wenn sie "einvernehmlich" ist.
Rechtsanwälte unterscheiden sich also im Scheidungsverfahren nur durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis.
1. Sie teilen mir mit, was Sie und Ihr Ehegatte in den letzten drei Monaten verdient haben. Ich berechne Ihnen die gesetzlichen Gebühren nach RVG, die Sie die Scheidung kosten wird.
2. Sie füllen meinen Fragebogen und noch ein paar Formulare aus (wird Ihnen per e-mail zugeschickt).
3. Sie schicken mir Ihre Original-Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, das ausgefüllte V10-Formular betreffend Ihre Rentenanwartschaften in drei Exemplaren und evtl. notariellen Ehevertrag. Kommt VKH in Frage, schicken Sie auch den ausgefüllten VKH-Antrag mit Belegen.
4. Sie erhalten per e-mail den Scheidungsantrag als Entwurf und geben Ihr OK dazu.
5. Vom Gericht erhalten Sie eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss und überweisen dorthin.
6. Mir überweisen Sie meine Gebühren in bis zu sechs Monatsraten zinsfrei.
7. Findet Ihr Scheidungstermin im Bezirk Aachen / Monschau / Eschweiler statt, begleite ich Sie ohne Mehrkosten.
8. Ich kümmere mich um den Rechtskraftvermerk für Ihren Scheidungsbeschluss.
PS.: Haben Sie Fragen zu Scheidungsfolgesachen (Geld / Kinder), rechne ich den Beratungsaufwand nach Zeit ab statt nach Streitwert.
Vor oder während des Scheidungsverfahrens können Sie Ihre wirtschaftliche Entflechtung privat gestalten: wir verhandeln mit der Gegenseite einen Notarvertrag. Hierdurch fällt eine sog. "Einigungsgebühr" an, deren Höhe vom Inhalt der Einigung abhängt.
Gern berate ich Sie schon in dieser Phase.
Leider lerne ich gelegentlich Mandanten zu spät kennen: sie haben dann schon einen Vertrag unterschrieben, ohne auf die Vollständigkeit, auf Abänderungsgründe etc. zu achten.
Ohne Vereinbarung gilt das RVG.
Im RVG richtet sich alles nach dem Streitwert.
Der Anwalt bekommt durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) feste Pauschalen, unabhängig vom wirklichen Aufwand. Stattdessen geht es um Ihre Streitwerte - je höher, desto besser für den Anwalt. Das setzt Fehlanreize.
Das gesetzliche Gebührensystem erhält insbesondere leider keinen Anreiz, viel Aufwand in den außergerichtlichen Schriftverkehr zu stecken. Erst eine Klageeinreichung oder Einigung löst weitere Gebühren für den Anwalt aus.
Das widerspricht meinem Arbeitsansatz.
Im Familienrecht kann man die meisten Fragen nämlich ohne Gericht viel besser lösen. Die Verhandlungen sind komplex, weil viele Themen miteinander verzahnt sind. Man kann nicht mit zwei Briefen 25 Jahre Ehe abwickeln.
Gern investiere ich die nötige Zeit für Sie, weil Sie sich das wert sind.
Die Pandemie hat uns neue Möglichkeiten aufgezeigt. Inzwischen bevorzugen die meisten Mandanten einen Kontakt mit mir nur übver Medien wie Telefon, email oder Videocall.
Sie können aber jederzeit auch später noch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.
Geht es Ihnen im Gespräch nur um den Ablauf des Scheidungsverfahrens (nicht um wirtschaftliche Folgen der Scheidung), entstehen dadurch nicht einmal zusätzliche Kosten.
Ich biete meinen Mandanten aber sowiso kostenfrei an, dass wir uns 15 Minuten vor Ihrem Scheidungstermin im Gericht treffen. Ich bereite Sie auf die Fragen des Richters vor und nehme Ihnen die Nervosität.
In den Hochphasen der Pandemie gab es sogar seitens der Richter das Angebot, ohne persönliches Erscheinen vor Gericht zu scheiden.
Tipp 1: Kindesunterhalt titulieren
Sie sparen Verfahrenskosten, wenn Sie unstreitigen Kindesunterhalt freiwillig titulieren (beim Jugendamt oder Notar).
Tipp 2: Einigungen, zumindest Teileinigungen
Es muss ja nicht immer das ideale Gesamtpaket sein. Jeder Teilaspekt, über den eine Einigung geschaffen wird, verringert den Streitwert vor Gericht.
Tipp 3: erst denken, dann handeln
...besser noch: erst beraten lassen! Unüberlegte Aktionen wie Kontoplünderung, heimliches Ausräumen der Wohnung, Vorenthalten von Kindern oder Gegenständen lassen die Situation naturgemäß eskalieren. Entsteht daraus ein gerichtliches Verfahren, kommen auch Kosten. Der andere reagiert seinerseits, es entsteht eine Spirale von Anträgen und Wideranträgen.
Tipp 4: Schiedsgutachten vereinbaren
Bei der Auseinandersetzung des Vermögens geht der Streit oft um den Wert. Scheitert die Einigung nur an dieser Frage, können die Parteien sich auf ein privates Schiedsgutachten einigen.
Die Gerichtskosten sind gespart.
Tipp 5: "Hin und her macht Taschen leer"
Lassen sie sich umfassend beraten, entscheiden Sie dann - und bleiben Sie konsequent. Eine Klage halbherzig einzureichen, sie dann nicht zielsicher zu verfolgen oder später gar einen Rückzieher zu machen, führt sicherlich dazu, dass Sie mehr Kosten tragen als eigentlich notwendig.
Tipp 6: Scheidung mit einem Anwalt
Wenn Sie sich über die Scheidungsfolgesachen notariell geeinigt haben, braucht nur der Antragsteller der Ehescheidung einen eigenen Anwalt. Vielfach einigen sich die Eheleute dann darauf, sich diese Kosten zu teilen.
Tipp 7: Verzicht auf Scheidungsgründe
Dieser Trick geht allerdings nur, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, also wenn Tipp 6 nicht angewendet wurde: Wenn beide Seiten im Scheidungstermin einen sog. Verzicht auf Rechtsmittel und auf Gründe erklären, dann hat das Gericht weniger Arbeit und erstattet dafür einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten zurück. Wann das nicht geht: Wenn Sie eine Anerkennung der Scheidung im Ausland benötigen!
Tipp 8: Steuern sparen
Wenn Sie sich am Jahresende trennen wollen, lassen Sie sich vorher zum Thema Zusammenveranlagung beraten.
Tipp 9: 50% Supersale im Trennungsjahr
Was am Stichtag "Zustellung des Scheidungsantrages" ausgegeben ist, vermindert Ihr Endvermögen und muss mit dem Ehepartner nicht mehr geteilt werden. Zahlen Sie daher die voraussichtlichen Scheidungskosten unbedingt vor diesem Stichtag. Über die Zugewinnberechnung finanziert der Andere ihnen die Anwaltskosten zur Hälfte. Das geht bequem für den, der den Scheidungsantrag stellt, aber auch für den Scheidungsgegner, der rechtzeitig "einen Riecher" dafür hat, dass der Scheidungsantrag zu ihm unterwegs ist.
Tipp 10: Versorgungsausgleich abfinden oder aufstocken
Wenn Sie Ihren Gatten mit einer Abfindungssumme aus dem gesetzlichen Versorgungsausgleich herauskaufen, können Sie diese Zahlung von der Steuer absetzen - ebenso, wenn Sie nach dem gesetzlichen Versorgungsausgleich Ihre Versorgungslücke wieder auffüllen.
Eine typische einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet beim sog. Normalverdienern insgesamt rd. 3.000 €.
Kleinverdiener zahlen weniger oder gar nichts (Verfahrenskostenhilfe), Eheleute mit hohem Einkommen / Vermögen mehr.
Nicht inbegriffen sind bei dieser Schätzung aber sogenannte "Scheidungsfolgesachen" - das ist der Teil, über den man streiten kann. Streitet man über viel, sind auch 10.000 € Kosten pro Kopf schnell erreicht, ggf. plus Gutachterkosten.
Außergerichtliche Vereinbarungen sind fast immer preiswerter.
Bitte beachten Sie also bei dem Link zum Scheidungskostenrechner, dass es dabei wirklich nur um die Kosten für den Antrag "die Ehe zu scheiden", geht.
Auseinandersetzungen um Geld oder Kinder sind nicht inclusive, sondern werden gesondert berechnet.
Die Gebühren, die auf den Versorgungsausgleich (VA) entfallen, steigt mit der Zahl aller Anrechte.
Kalkulieren sie mit mindestens 2 VA-Anrechten, wenn Sie Ihre Anzahl nicht kennen.
Auch wenn der VA nicht stattfindet, weil notariell darauf verzichtet wurde, löst dies Gebühren aus.
Eine Trennung kostet Geld. Umzug, Steuerklassenwechsel...
Da brennen die Kosten der Scheidung ein Loch in die Tasche. 2.500 € kommen rasch zusammen, oft mehr (je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Ihrem Regelungsbedarf).
Aber: Sie müssen die Summe nicht auf einmal aufbringen. Sie können ganz unkompliziert, ohne Zinsen und Mehrkosten, ohne Schufa-Anfrage oder Kreditvertrag an mich in bis zu sechs Monatsraten zahlen.
Sprechen Sie mich an!
Seit dem BFH-Urteil vom 18. Mai 2017 (Az. VI R 9/16) steht fest: Scheidungskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Solche Aufwendungen fallen unter das Abzugsverbot für Prozesskosten. Eine gegenteilige Auffassung u.a. des Finanzgerichts Köln aus 2016 hat der BFH damit abgelehnt. Eine existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungskosten grundsätzlich nicht vor.
Seit Jahren findet der größte Teil der Kommunikation mit Mandanten per mail statt, vieles telefonisch, selten persönliche Gespräche im Büro in Aachen.
"Wegen Corona" haben wir noch bewusster geprüft, welche physischen Kontakte wirklich unverzichtbar sind. Und siehe da:
Es klappt fast alles ohne, am besten machen wir einen Videocall.
Das bedeutet zugleich, dass es aussergerichtlich egal ist, ob der Mandant im Großraum Aachen sitzt oder in München, Dresden oder Hamburg.
Mit einem Klick zum YouTube-Video können Sie sich einen ersten Eindruck von mir verschaffen: Sie finden dort ein 35min-Interwiew der RA-Kollegin und "Entscheidungsanwältin" Sylvia Schodruch aus August 2021 mit mir über meine Arbeitshaltung, das Wechselmodell, meine eigenen Patchwork-Erfahrungen, Eheverträge und "Familie ohne Familienrecht".
Meine Mitarbeiterin Jana Grandjean (re) habe ich in der Aachener Kanzlei für Familienrecht selbst ausgebildet und 2022 als Rechtsanwaltsfachangestellte übernommen. Sie entlastet mich in der Praxis mit vertieften Kenntnissen der typischen Abläufe im Familienrecht. Auch für meine Mitarbeiterin ist work-life-balance die Grundlage guter Arbeit. Aufgrund ihrer freien Zeiteinteilung im Homeoffice erreichen Sie uns per email am schnellsten.
In dieser Anwalts-Boutique "Aachener Kanzlei für Familienrecht" gibt es schon seit 1998 ausschließlich Familienrecht.
Theorie: Nach über 25 Jahren Spezialisierung, Qualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht und FU-Studium zur Mediatorin bin ich inzwischen auch Autorin etlicher Fachbücher und Artikel in Fachzeitschriften für den Deubner-Verlag und den Beck-Verlag.
Praxis: Meine Erfahrungen mit mehr als 3500 Konfliktkonstellationen helfen bei der Einordnung, welche Strategie zur Lösung führen kann. Lesen Sie unbedingt meine Tipps zur Zusammenarbeit.
Los geht`s typischerweise mit einer Einstiegsberatung, seit "Corona" überwiegend als Videocall oder Telefonat und nur ausnahmsweise in der Kanzlei in Aachen. Ich nehme mir ausreichend Zeit, Ihre Situation zu verstehen, zu beurteilen und Sie zu beraten.
Ich lege Wert darauf, dass Sie unser erstes Treffen gut vorbereiten können, damit wir effektiv zusammen arbeiten: Fordern Sie meinen "Fragebogen" an, mit dem Sie sich auf diese Beratung gut und effektiv vorbereiten können!
Danach erst entscheiden Sie, was wir tun.
Sie benötigen in Ihrer kritischen Lebenssituation erstmal einen Wegweiser?
Die Anforderungen an mich sind so vielfältig wie meine Mandantschaft selbst.
Für manche bin ich so etwas wie ein Coach im Hintergrund, andere geben mir am liebsten nur alle ihre Unterlagen ab und lassen mich die Dinge regeln. Dazwischen gibt es vielfältige Individuen.
Unsere Zusammenarbeit hängt sowohl von Ihrer konkreten Lebenssituation ab als auch davon, was für ein Konflikttyp Sie sind.
Ordnen Sie auf meiner Seite unter "Entscheidungshilfe" ein, wie wir am besten zueinander passen.
Rufen Sie uns an
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kontaktaufnahme per e-mail meistens schneller geht, denn wir machen Wechselschichten mit Gleitzeit und arbeiten viel im Home-Office.
Montags bis Donnerstags von 9-16 Uhr und Freitags bis 15 Uhr können Sie meine
Mitarbeiterinnen Jana Grandjean und Narin Özakdemir
telefonisch zu erreichen versuchen.
Schreiben Sie uns
Auf e-mails können wir schnell reagieren. Wir bevorzugen diese Kommunikation, weil wir nur noch mit elektronischer Akte und viel im Home-Office arbeiten.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre weiteren Kontaktdaten (Vorname und Name, Anschrift, Telefonnummer) zu nennen. Anonyme Anfragen werden nicht bearbeitet.
Termine im Büro
Videocalls sind sehr effektiv, so dass Termine im Büro die Ausnahme geworden sind. Es gibt keine offene Sprechstunde.
Zu Ihrem ggf. vereinbarten Präsenztermin treffen wir uns in meiner Kanzlei im EG der Eupener Str. 114, 52066 Aachen. Der Kanzleizugang ist barrierefrei. Es gibt einen Parkplatz.
Sie können gern mit diesem Formular oder per e-mail um Kontaktaufnahme bitten und den Fragebogen zur Vorbereitung Ihrer persönlichen Beratung anfordern.
Die Beratung wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Anonyme Zuschriften bleiben unbeantwortet.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Ein Mandat kommt nur zustande, wenn es ausdrücklich angenommen wird.
„Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
JOHN RUSKIN, englischer Sozialreformer
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Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht, Aachen. Sie dürfen die von mir erstellten Texte gern zitieren. Bitte vergessen Sie auch bei auszugsweiser oder sinngemäßer Wiedergabe nicht zu erwähnen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Sie respektieren damit nicht nur mein Fachwissen, meine Kreativität und Zeitaufwand, sondern ersparen sich auch Unannehmlichkeiten und Kosten durch Einschaltung eines auf Urheberrecht spezialisierten Kollegen. Im Idealfall verlinken Sie meine Seite, wenn Sie zitieren.