Familienrecht Aachen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Kindesunterhalt, Studentenunterhalt, Kindergeld, Selbstbehalte, Leitlinien

Wichtig: Die  Tabelle  hat  keine  Gesetzeskraft,  sondern  stellt  eine  Richtlinie  dar.  Sie ist nur ein Hilfsmittel, das Raum für eigene Beurteilungen und Angemessenheitskontrolle hat. Das wird in der aussergerichtlichen Praxis oft nicht wichtig genug genommen. Insbesondere stösst die Trennung von Bar- und Betreuungsunterhalt in Familien mit erweitertem Umgang oder gar im Wechselmodell an ihre Grenzen. Die Tabelle weist  den  monatlichen  Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der Anmerkungen und nach Abzug der Kindergeldhälfte. Weiter unten ist die "Zahlbetragstabelle".

Übersicht über die Änderungen zum Januar 2021:


Erhöhung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder
  •     der Altersstufe 0-5 auf 393 Euro (24 Euro mehr)
  •     der Altersstufe 6-11 auf 451 Euro (27 Euro mehr)
  •     der Altersstufe 12-17 auf 528 Euro (31 Euro mehr)
Mehr Kindergeld 2021
für das erste und zweite Kind 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und ab dem vierten Kind 250 EUR.

Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe

Anhebung in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und in der 6. bis 10. Einkommensgruppe um jeweils 8 % des Mindestunterhalts.

Ab 5.501 € Einkommen "nach Bedarf"
- neu ist, dass die Tabelle fortgeschrieben werden kann (BGH 16.09.2020 - XII ZB 499/19)

Bedarf für Volljährige außer Haus bleibt wie 2020

Der Bedarfs eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, ist mit 860 Euro (einschließlich 375 EUR an Warmmiete) gleich geblieben. Plus Studiengebühren.


Ausbildungs-Mehrbedarf bleibt bei:
100 €

Gleich blieben die Selbstbehalte wie 2020


960 € Mindestselbstbehalt bei minderjährigen und privilegierten Kindern, 200 € Zuschlag für Erwerbstätigkeit, ggf. Wohnkostenzuschlag.

1.180 € Mindestselbstbehalt bei Ehegatten, 100 € Zuschlag für Erwerbstätigkeit, ggf. Wohnkostenzuschlag.

1.400 € gegenüber Studenten, 2.000 € gegenüber Eltern.

DT 2021 nach Abzug des 1/2 Kindergeldes

Zahlbeträge 2021 ab 3. Kind (Höheres Kindergeld zu verrechnen)



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