Wichtig: Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie ist nur ein Hilfsmittel, das Raum für eigene Beurteilungen und Angemessenheitskontrolle hat. Das wird in der aussergerichtlichen Praxis oft nicht wichtig genug genommen. Insbesondere stösst die Trennung von Bar- und Betreuungsunterhalt in Familien mit erweitertem Umgang oder gar im Wechselmodell an ihre Grenzen. Die Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der Anmerkungen und nach Abzug der Kindergeldhälfte. Weiter unten ist die "Zahlbetragstabelle".