Natürlich kann ich Sie auch außerhalb der Bezirke der OLGs Köln, Düsseldorf und Hamm vertreten. Außergerichtlich sowieso unproblemtisch: nach dem persönlichen Erstkontakt in meiner Kanzlei läuft sowieso fast alles per mail, Telefon oder Post.
Aber auch vor Gericht überlasse ich Sie keinem fremden Anwalt. Wenn ich ein Mandat annehme, möchte ich es auch gern persönlich betreuen - bis zu evtl. notwendigen Verhandlungen vor einem Gericht. Ich gebe daher an sog. Terminsvertreter vor Ort nur dann mit Ihrem Einverständnis ab, wenn es sich um einen inhaltlosen Termin handelt, nur Formsache, wie z.B. eine einvernehmliche Ehescheidung.
In allen anderen Fällen - ganz besonders in Kindschaftssachen, aber auch bei Unterhaltsberechnungen und Vermögensauseinandersetzungen - fahre ich aber selbst hin. Der Erfolg hängt ganz wesentlich von der Taktik im Termin ab.
Das geht im Bezirk des OLG Köln für Sie ohne nennenswerte Mehrkosten - es fallen übliches Wegegeld und eine kleine Abwesenheitspauschale nach RVG an.
Wenn ich aber weiter reisen muss, muss ich meinen Zeitaufwand berücksichtigen: wir schließen dazu eine Honorarvereinbarung.
Das bedeutet zugleich: als Staatskassen-Anwalt (
Verfahrenskostenhilfe) nehme ich weit entfernte Mandate nur in Ausnahmefällen an.