Ich arbeite nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins.
Es handelt sich hierbei um die übliche Vergütung professioneller Testamentsvollstrecker.
Die Grundvergütung beträgt je nach Bruttonachlasswert:
4% (bis 250.000 € Nachlass)
3% (bis 500.000 € Nachlass)
2,5% (bis 2.500.000 € Nachlass)
2,0% (bis 5 Mio. Nachlass)
1,5% (über 5 Mio. Nachlass)
jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
Ist die Abwicklung schwierig oder aufwendig, kommen Zuschläge in Betracht.
Hilfspersonen (Steuerberater, Hausverwalter o.ä. werden gesondert vergütet).