Zoff um Kinder

Sorgerecht - Umgangsrecht - Alleinerziehend - Kindeswohl
Residenzmodell - Wechselmodell - Nestmodell

Erklärvideo: Hilfe, mein Kind muss zu Gericht

Mutters Haus - Vaters Haus

Wenn Eltern nicht (mehr) zusammen leben, stellen sich Fragen nach Sorgerecht und Umgangsrecht. Erste Folge der Trennung ist zumeist eine Neuordnung der Wohnverhältnisse, oft auch für die Kinder. In der Fachwelt haben sich Begrifflichkeiten herausgebildet, mit denen die Vielfalt der Möglichkeiten, getrennt als Familie zu leben, bezeichnet werden:
  • Residenzmodell mit oder ohne Umgangsregelung
  • Wechselmodell = Doppelresidenz = Pendelmodell = paritätisches Betreuungsmodell
  • Nestmodell
In erster Linie sollten die Eltern ihrer gemeinsamen Verantwortung so nachkommen, dass sie eine gemeinsame Entscheidung treffen. Es ist inzwischen wissenschaftlich unumstritten, dass die Einigkeit der Eltern der wichtigste stärkende Aspekt für Trennungskinder ist - viel wichtiger als ihr konkretes Betreuungsmodell. Es geht hier sowieso immer nur um die zweitbeste lösung, um Schadenbegrenzung, denn die beste Lösung sind zwei erziehungsfähige einander liebende und zusammen wohende Eltern.
Können Eltern sich nicht einigen, entscheidet der Familienrichter. Massstab richterlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl. Hierüber sind die Eltern oft divergierender Meinung, so dass über sachverständigen Rat (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter) eine objektive Auslegung des Kindeswohles erfolgt.

Kommt ein moderneres Familienrecht?

In den Schubladen der Fachausschüsse liegen schon langeGesetzentwürfe für ein moderneres Familienrecht: Weg von der Vorstellung, dass der eine die Kinder betreut und der andere ihren Unterhalt bezahlt. Hin zu paritätischer Verteilung der Verantwortung für die Kinder, erzieherisch-organisatorisch wie finanziell. Nicht nur das Kindschaftsrecht wird reformiert werden, sondern auch das Unterhaltsrecht, das System der staatlichen Leistungen für Kinder incl. steuerlicher Aspekte und die Rolle des Jugendamtes.

Zukunftsmusik, über die ich Sie auf dem Laufenden halten werde.

Download: Gemeinsame Verantwortung - Geteilte Betreuung - Juristentag 2018

Für Fragen rund um das Kindeswohl eignet sich ein Videocall am besten - ich rechne nach konkretem Zeitaufwand ab.



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Neuordnung nach Trennung

Erstes Ziel der Eltern sollte zeitnah nach der Trennung sein, klare Regelungen zu treffen. Im Interesse der Kinder ist es, möglichst bald konkret zu wissen, wer wo mit wem leben wird und wie der Kontakt gestaltet wird.
Einigen sich die Eltern, empfiehlt sich eine schriftliche Elternvereinbarung.
Die Möglichkeiten, zu einer Lösung zu kommen, sind - in der Reihenfolge der "Eskalationsstufen":

  •         Gespräch zwischen den Eltern
  •         Gespräch der Eltern mit vermittelnden Dritten (Freunde, Familie)
  •         Gespräch der Eltern mit unparteilichen Professionellen (Beratungsstelle, Jugendamt, Mediation)
  •         Austausch von Rechtsanwälten der Eltern, ggf. Gespräch zu viert
  •         richterliche Entscheidung im Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Zeitgemäßes Kindschaftsrecht ist auf einem langsamen Weg

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich Ende 2019 auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft seither diese Thesen, bis zur Bundestagswahl 2021 lag noch kein Gesetzentwurf vor.


Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt worden, um den Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle des Wechselmodells, umfassend zu erörtern. Ziel ist eine Reform, die auch moderne Betreuungsmodelle besser als bisher abbildet, einvernehmliche Lösungen erleichtert sowie die elterliche Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen stärkt.
Die Arbeitsgruppe war mit 8 im Bereich des Familienrechts tätigen Sachverständigen aus Rechtswissenschaft, Justiz und Anwaltschaft besetzt.



Von der Ampelkoalition 2021 erhofft man sich nun eine Umsetzung.

Download: Thesenpapier 2019 zur Reform des Kindschaftsrechts

In dem offiziell unveröffentlichten Gutachten "Gemeinsam getrennt Erziehen" aus März 2021 werden die familienrechtlichen Fehlanreize offengelegt, die gemeinsame Betreuungsregelungen weiterhin erschweren. Auf Basis des "Informationsfreiheitsgesetzes" hat der Verein FSI Zugriff auf das Gutachten erhalten und es auf seiner Website veröffentlicht.


Gliederung des Gutachtens:

  1. Einleitung 
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen einer Trennung mit Kind: Sorgerecht, Umgang, Betreuung und Unterhalt 
  3. Trennungsfamilien im Spiegel der amtlichen Statistik und sozialwissenschaftlicher Befragungen 
  4. Einflussfaktoren auf die Häufigkeit von Umgangskontakten und die Wahl des Betreuungsmodells: nationale und internationale Befunde 
  5. Zum Wohlergehen von Kindern in Trennungsfamilien: Was zählt? 
  6. Unterstützungsangebote vor, während und nach einer Trennung bzw. Scheidung 
  7. Fazit und Empfehlungen 
  8. Literatur 
  9. Anhang
  10. Über den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen


Download Gutachten 2021 "Gemeinsam getrennt erziehen"

Gegenstandswert: Sorgerechtsverfahren mit Umgangsvergleich

Das AG Neustadt/Eich hat den Wert des Verfahrens um Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 45 Abs. 3 FamFG auf 4.500 € erhöht, weil es zwei Termine gab, eine Zwischenvereinbarung geschlossen wurde und ein SV-Gutachten eingeholt wurde. Nach Einholung des Gutachtens trafen die Eltern eine Vereinbarung, die den Aufenthalt und zugleich den Umgang im Umfang eines fast-Wechselmodells regelte. Das OLG Nürnberg erhöhte den Gegenstandswert um weitere 3.000 € auf 7.500 €, wegen der getroffenen Umgangsregelung. (Die Zwischenvereinbarung wäre, weil eine eA vermeidend, 1.500 € wert gewesen, was aber in den 3.000 € unterging).

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.1.2020, 11 WF 1243/19


PS. Weil der Erfolg in Kindschaftssachen häufig nur mit detaillierter Arbeit am Sachverhalt einschließlich der Auswertung und Gestaltung der dynamischen Weiterentwicklung im Laufe des Verfahrens zu erreichen ist, rechne ich Sorge- und Umgangsverfahren nur nach Zeitaufwand ab.

Denn Ihr Kind ist Ihnen mehr wert als das, was ein "Gegenstandswert" aussagen kann.


Erst zum Jugendamt, dann VKH

Für Kindschaftsverfahren gibt es Verfahrenskostenhilfe zumeist erst, wenn außergerichtliche Vermittlungsversuche gescheitert sind.

Im Fall des OLG Brandenburg hatte die Kinderärztin eine Frühförderung empfohlen, aber der Vater hatte nicht zugestimmt. Darauf beantragte die Mutter beim Familiengericht, dies allein entscheiden zu dürfen. Weil sie sich keinen Anwalt leisten konnte, beantragte sie dafür Verfahrenskostenhilfe.

Das Amtsgericht wollte zuerst wissen, ob es eine gemeinsame Beratung der Eltern beim Jugendamt gegeben habe – nein, die hatte es zu diesem Thema nicht gegeben.

Im weiteren Verlauf stimmte der Vater außergerichtlich der Frühförderung zu und erklärte, er sei nie dagegen gewesen, sondern habe sich nicht gut informiert gefühlt.

Das Verfahren war also erledigt, aber die Kosten des Anwaltes der Mutter noch offen.

Diese Kosten bekam die Mutter auch nicht von der Staatskasse – nicht vom AG und nicht vom OLG.

Es sei mutwillig gewesen, sofort zu klagen statt zuerst kostenfrei Angebote (Jugendamt) zu nutzen. Ein Selbstzahler hätte das getan.

Erst wenn Bemühungen fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind oder eine besondere Dringlichkeit besteht, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (OLG Köln FamRZ 2013, 1241).


OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2021 - Aktenzeichen 13 WF 189/21

 


Über die Kanzlei

In dieser Boutique-Kanzlei gibt es schon seit 1998 nur ein Produkt, kein Vollsortiment.

Theorie: Spezialisierung und  Fortbildungen zur Fachanwältin für Familienrecht und zur Mediatorin bringen überdurchschnittliches Fachwissen mit sich, das Martina Mainz-Kwasniok inzwischen auch als Fachbuchautorin teilt.
Praxis: Die  Erfahrungen mit über 3000 Konfliktkonstellationen helfen bei der Einordnung, welche Strategie zur Lösung führen kann.

Über die Kanzlei


Kosten

Wir beginnen unsere Beziehung mit einem leicht durchschaubaren System: Ich verkaufe Ihnen meine Zeit.


Für sogenannte Kindschaftsverfahren (Sorge- und Umgangsrecht) bleibt es auch im gerichtlichen Verfahren dabei, diese Verfahren rechne ich nicht nach "Streitwert" ab.






Kosten


Entscheidungen

Die Anforderungen an mich sind so vielfältig wie meine Mandantschaft selbst.

Für manche bin ich so etwas wie ein Coach im Hintergrund, andere geben mir am liebsten nur alle ihre Unterlagen ab und lassen mich die Dinge regeln.
Das hängt sowohl von Ihrer konkreten Lebenssituation ab als auch davon, was für ein Konflikttyp Sie sind.

Ich bin gern Ihr Wegweiser.

Entscheidungen

Fragen rund um Kindeswohl eignen sich nicht für Online-Beratung. Ich möchte Sie persönlich kennenlernen:
Buchen Sie ein Gespräch. Wir rechnen nach Zeitaufwand ab.



Meine Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne für Rückfragen, Erläuterungen, Terminreservierungen und den Versand des Fragebogens zur Verfügung.


Sie können auch gern schon mit diesem Kontakformular oder per mail um Kontaktaufnahme bitten.

mit unverschlüsselten emails einverstanden
nur telefonischer Kontakt gewünscht
oder email an kontakt@familienrecht-aachen.de schreiben
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