Mediation Familienrecht

Mediation

Wir wollen nicht streiten - Mediation als Weg zum Scheidungsfolgenvertrag 


Suchen Sie eine einvernehmliche Lösung bei Trennung oder Scheidung? Als erfahrene Anwältin und durch llangjährige Praxis zertifizierte Mediatorin biete ich Ihnen eine allparteiliche Mediation, die Vertrauen, Offenheit und rechtliche Sicherheit verbindet. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Mediation Ablauf, Nutzen und Vorteile mit einer klaren Trennung meiner Rollen als Mediatorin und Rechtsanwältin ermöglicht. Was Mediation von anwaltlicher Vertretung unterscheidet und warum Mediation bei mir nur gemeinsam mit neutraler Haltung funktioniert, bekommen Sie hier kompakt und verständlich erklärt.


Mediation beim gemeinsamen Anwalt

Auf der Suche nach Konfliktlösung mit einem "gemeinsamen Anwalt" sind Sie hier richtig.

Allparteilich darf ich mit beiden arbeiten.

Sie beginnen mit einer minimalen Einigung, nämlich darüber, mich zu einem unverbindlichen Clearinggespräch aufzusuchen.


Sie müssen beide also erst mal nur bereit sein, anderthalb Stunden gemeinsam in einem Raum zu sitzen und anzuhören, was Mediation im Allgemeinen ist und was sie Ihnen im Besonderen bieten kann.
Das Clearing ist kostenlos, wenn es später nicht zu Folgeterminen kommt.
Sie werden erfahren, dass es zwar keinen "gemeinsamen Anwalt" gibt, dass sie hier aber das finden, wonach Sie eigentlich gesucht haben: neutrale unparteiliche Hilfestellung eines Experten bei der wirtschaftlichen Entflechtung Ihrer Beziehung. Keinen blutigen Boxkampf.


Meine Qualifikation: Zertifizierte Mediatorin nach § 7 Abs.1 ZMediatAusbV

2012 trat in Deutschland das Mediationsgesetz in Kraft – mit drei zentralen Grundsätzen: Vertraulichkeit, Vollstreckbarkeit und Verjährungshemmung.

Was ist Mediation rechtlich?

Das Gesetz definiert es präzise (§ 1 MediationsG):

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben."

Der Mediator ist:

„eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt."

Qualitätssicherung: Der Unterschied zwischen „Mediator" und „zertifiziertem Mediator"

Jeder Mediator soll nach § 5 Abs.1 MediationsG durch geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung sicherstellen, dass er sachkundig arbeitet. Aber: Der Titel „Zertifizierter Mediator" ist gesetzlich geschützt.

Das sind die Anforderungen:

  • Grundqualifikation: Berufsausbildung oder Hochschulstudium
  • Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre praktische Berufstätigkeit
  • Mediationsausbildung: Mindestens 120 Stunden mit festgelegten Inhalten
  • Fortbestand der Zertifizierung: Jährlich mindestens vier dokumentierte Mediationen + mindestens 20 Stunden Fortbildung

Das ist keine Floskel – das ist kontrollierte Qualität.


Das Wichtigste für Sie:

Sie arbeiten mit jemandem, der gesetzlich definierte Standards erfüllt – die Qualität ist überprüfbar.


Der richtige Zeitpunkt für eine Scheidungsmediation?


Konfliktstrategien: Der Mann, der im Dunkeln seinen Schlüssel suchte

Ein Mann kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?", fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse." – „Und warum suchen Sie dann hier?" – „Weil es hier hell ist", antwortete der Mann.

So funktioniert auch Konflikt: Sie suchen eine Entscheidung mit allen bekannten Mitteln – im hellen Lichtkegel, nicht da, wo das Problem tatsächlich liegt.


Welche Strategien kennen Sie?

1. Flucht

Verleugnen, verdrängen, zeitlich verschieben – die zivilisierten Formen der Flucht. Der Nachteil: Sie nehmen sich die Chance eines Entwicklungsprozesses. Der Konflikt bleibt ungelöst.

2. Vernichtung

Früher körperlich, heute subtiler – aber oft genauso endgültig. Wer den anderen „vernichtet" (beruflich, reputationsmäßig, emotional), entwickelt sich selbst nicht weiter. Und: Die Beziehung ist danach vorbei.

3. Unterwerfung/Unterordnung

Hierarchie und Machtgebrauch. Einer gewinnt, einer verliert. Wer sich unterwirft, trägt die Lösung nicht mit – und der Groll bleibt.

4. Delegation an einen Dritten

Ein großer Fortschritt der Menschheit: Der Richter entscheidet objektiv, sachlich, kompetent. Der Vorteil liegt auf der Hand. Der Nachteil aber auch: Den Parteien wird die Selbstverantwortung entzogen. Sie identifizieren sich mit der Lösung oft nicht – besonders, wenn beide verlieren.

5. Kompromiss

Kompromiss bedeutet: Es tut beiden weh. Man trifft sich „in der Mitte" – und das System verführt dazu, zunächst extreme Positionen einzunehmen, damit die Mitte näher an den eigenen Erwartungen liegt. Taktik wird wichtiger als Ehrlichkeit. Der tiefere Konflikt bleibt ungelöst.

6. Konsens – die andere Lösung

Hier verabschiedet man sich von der Idee, dass der andere „unrecht" hat. Denn: Nicht objektive Wahrheit ist relevant, sondern subjektive Wahrnehmung. Das funktioniert nur, wenn beide ihre eigentlichen Motive und Interessen aufdecken – ohne taktisches Kalkül.

Das Ergebnis: Win-Win-Lösungen, in denen beide gewinnen – nicht nur materiell, sondern auch menschlich. Beide tragen die Lösung mit. Beide haben sich weiterentwickelt.

Das ist Mediation. Sie arbeitet auf solche Konsens-Lösungen hin – nicht auf Sieger und Verlierer.


Mediation: Die Parabel von der Orange

Zwei Töchter zanken sich lauthals um die letzte Orange – fast prügeln sie sich darum. Die Mutter hört es, greift schnell zum Messer und teilt: Jede kriegt eine halbe Orange.


War das die richtige Entscheidung?

Nein – wenn die eine Tochter Saft pressen wollte und die andere die Schale als Gewürz reiben. Mit je einer halben Orange ist keine wirklich glücklich.

Die bessere Lösung lag auf der Hand:

Hätte die Mutter ihre Töchter einfach gefragt – was brauchst du eigentlich? – hätten beide 100% von dem bekommen, was sie brauchen. Ohne dass einer nachgeben musste. Beide mit einer ganzen Orange – aber zu völlig verschiedenen Zwecken.

Wer findet die gerechteste Lösung?

Die beiden Töchter selbst. Sie brauchten keinen Richter, der teilt. Sie brauchten jemanden, der moderiert, nicht richtet. Jemanden, der die eigentlichen Interessen aufdeckt und sein Fachwissen einbringt.

Das ist genau, was ein Mediator tut.

Er steht in der Mitte – der lateinische Wortstamm sagt es: medius. Er ergreift keine Partei, hört beiden zu, hilft, die tieferen Bedürfnisse sichtbar zu machen. Bei anwaltlicher Mediation kommt rechtliche Beratung und Orientierung hinzu – eine alternative Streitkultur mit Rechtssicherheit.



Die Kompetenz liegt nicht darin, zu urteilen, sondern Lösungsraum zu schaffen.


Mediation: Die kaputte Espressomaschine

Morgens stellen Sie Ihre Kaffeetasse unter die Espressomaschine, drücken auf den Knopf – und nichts geschieht. Sie haben ein Problem.

Die falsche Lösung:

Sie drücken nochmal. Und nochmal. Der Knopf ist ja offensichtlich das Problem, oder? Ihr Adrenalinspiegel steigt. Sie bekommen keinen Kaffee.

Das ist wie Konflikte lösen auf der gleichen Ebene, auf der sie entstanden sind. Man bleibt stecken. Man bekommt kein Ergebnis – allenfalls ein Urteil. Und der Stress nimmt zu.

Die richtige Lösung:

Sie heben den Blick. Ist der Stecker in der Steckdose? Ist Wasser in der Maschine? Sie wechseln die Ebene. Plötzlich ist das Problem gelöst – oder zumindest verständlich.

Kleinere Konflikte können Sie selbst lösen, wenn es Ihnen gelingt, mit Ihrem Konfliktpartner zusammen diese Ebene zu wechseln und die eigentliche Ursache zu sehen.

Wenn das nicht reicht:

Dann brauchen Sie professionelle Hilfe. Ein Mediator hilft Ihnen, den Konflikt von einer höheren Warte aus zu betrachten. Er fragt: Was steckt wirklich dahinter – welche Motive, Wünsche, Gefühle? Das ist der entscheidende Unterschied zur herkömmlichen Konfliktlösung.

Was ein Gericht täte:

Ein Richter verurteilt die Espressomaschine auf Herausgabe mehrerer Tassen Espresso. Sie haben Ihren Espresso immer noch nicht. Das Problem ist nicht gelöst.

Genauso wenig wird ein Konflikt durch ein Urteil gelöst – Sie haben eine Entscheidung, aber keinen Frieden. Der eigentliche Konflikt bleibt bestehen, oft vergiftet durch das Verfahren selbst.

Mediation heißt: Die Ebene wechseln. Dann funktioniert es.


Die Spitze des Eisbergs – warum Konflikte tiefer gehen

In der Natur liegt bei einem Eisberg die Spitze über der Wasseroberfläche – der größere und gefährlichere Teil ist unsichtbar darunter verborgen. Genauso funktionieren Konflikte.

Oben – was sichtbar ist:

Die Parteien sprechen über die Sache. Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausverkauf, Umgangsregelung – klare juristische Kategorien.

Unten – was wirklich los ist:

Interessen, Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle, Werte, alte Geschichten, Missverständnisse, Sichtweisen. Ein dichtes Bündel an Motiven – oft völlig unbewusst.

In Trennungs- und Scheidungskonflikten ist das typisch: Unter der Oberfläche geht es um vermisste Wertschätzung durch den anderen.


Das Problem mit juristischer Konfliktlösung:

Selbst aufmerksame Rechtsanwälte erleben es: Der Sachkonflikt ist gelöst, der Mandant bleibt dennoch unzufrieden. Weil der darunter liegende Konflikt nicht bearbeitet wurde.

Das familiengerichtliche System hat keinen Platz dafür. Richter orientieren sich nur am Sachkonflikt. Alles andere ist juristisch „unerheblich" – wird schnell als „schmutzige Wäsche waschen" missverstanden. Die Entscheidung bringt äußerlich Ruhe: Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel ist juristisch nichts mehr zu holen.

Aber dann geschieht Folgendes:

Entweder finden die gleichen Beteiligten einen neuen Sachkonflikt – oder sie suchen andere Ventile für ihre negativen Gefühle. Der Konflikt ist nicht gelöst, nur eingefroren. Wenn Kinder zwischen den Fronten stehen, werden sie weiter aufgerieben.

Warum Mediation hier anders ist:

Mit Mediation können Sie beide Ebenen bearbeiten – Sache und das, was darunter liegt. Nichts ist „unerheblich". Es darf auch das thematisiert werden, wofür es keinen Paragraphen gibt.

Dadurch erreichen Sie echte Konfliktlösung – nicht nur juristische Klärung.

Das ist der Grund, warum Mediation sich in Trennungs- und Scheidungssituationen so besonders eignet: Sie adressiert den ganzen Eisberg, nicht nur die Spitze.


Ihre nächsten Schritte – Mediation beginnt mit einem Gespräch

Sie erkennen sich in diesen Geschichten wieder? Orange statt Urteil, Ebene wechseln statt festfahren, unter die Wasseroberfläche statt nur Symptome kurieren?

Dann ist Mediation der richtige Weg für Sie.

Das Wichtigste: Sie müssen sich nicht sofort festlegen. Alles beginnt mit einem unverbindlichen Clearing-Gespräch – anderthalb Stunden, in denen wir klären:

  • Passt Mediation zu Ihrer Situation?
  • Welche Fragen haben Sie zur Methode?
  • Welche Themen liegen wirklich unter der Oberfläche?
  • Wie geht es danach weiter – und was kostet das?

Sie erfahren dann auch: Wenn Sie sich nach diesem Gespräch für Mediation entscheiden, unterschreiben Sie den Vertrag erst zur zweiten Sitzung. Bis dahin bleiben Sie völlig unverbindlich.

WANN AM BESTEN?

Der richtige Zeitpunkt für eine Trennungs-/Scheidungs-Mediation ist individuell.

01

Vor Trennung

Manche Paare kommen schon vor der räumlichen Trennung, um bei mir zu erarbeiten, wer auszieht - und mit welchen finanziellen Folgen.

02

Nach Trennung

Manche Paare kommen innerhalb des ersten Trennungsjahres, damit der Notarvertrag unterschrieben ist, bevor die Scheidung eingereicht wird.

03

Scheidung läuft

Andere kommen im Verlauf des Scheidungsverfahrens, wenn sie mit den dort angebotenen Lösungsmöglichkeiten bereits Enttäuschungen gesammelt haben.

04

Danach

In machen Fällen gibt es auch nach der Scheidung noch Klärungsbedarf. Vielleicht müssen neue Entwicklungen nachverhandelt werden - auch das geht bei mir.

Nutzen Sie den Button oben rechts über Terminland und reservieren einen Clearing-Termin.

Nach Ihrer Terminbestätigung erhalten Sie per E-Mail den Mediationsvertrag.

Leiten Sie alle e-Mails an Ihren Mediationspartner weiter.

Sie haben Zeit, alles in Ruhe zu lesen. Vor dem Clearing brauchen Sie keine speziellen Unterlagen einzureichen.


Wir treffen uns – Sie beide, ich. Anderthalb Stunden für Klarheit, Vertrauen und erste gemeinsame Schritte.


Das ist Ihr Gewinn:

✓ Sie verstehen endlich, was wirklich unter dem Konflikt liegt
✓ Sie bekommen
Sicherheit, ob Mediation zu Ihnen passt
✓ Sie entscheiden in Ruhe –
völlig unverbindlich bis zur zweiten Sitzung
✓ Sie sparen später
mehrere tausend Euro gegenüber einem Gerichtsverfahren
✓ Sie gehen
nicht als Gewinner oder Verlierer hervor, sondern als zwei Menschen, die Ihren Konflikt verantwortlich gelöst haben


Bereit?



  • Mit Mediation mehr als Recht bekommen

    Gerade im Familienrecht lässt sich Gerechtigkeit oft weder mithilfe des Taschenrechners noch mit Hilfe von Beweismitteln erzeugen. Das übliche juristische Handwerkszeug stösst für die faire Auseinandersetzung einer langjährigen Beziehung an viele Grenzen.

    Bei menschlichen Konflikten kann es nicht darum gehen, auf Kosten des Gegners das wirtschaftlich Beste herauszuholen.  

    Die eigene Lebenszufriedenheit kann auch davon abhängen, mit dem Menschen, mit dem man auch gute Zeiten erlebt hat, so auseinanderzugahen, dass keiner dem Anderen etwas nachtragen muss.


    "Mediation" heißt die Technik, mit der der Kuchen vergrößert wird.

  • "Wir wollen nicht streiten"

    "Wir wollen nicht streiten" - mit diesem festen Vorsatz gehen viele Ehen auseinander. 


    Manche streiten tatsächlich nicht: weil einer immer nachgibt, um des lieben Friedens willen. Möglicherweise nagt das aber dann noch lange an ihm, und die Einigung ist nicht nachhaltig.


    Andere streiten auch nicht: Sie lassen streiten, in Anwaltsschriftsätzen vor Gericht. Sie delegieren an ihre Anwälte die Entscheidung darüber, mit welchen Waffen gefochten wird und delegieren an den Richter, scheibchenweise in einem Gerichtsverfahren nach dem anderen ihre Zukunft zu gestalten.


    In der Mediation aber gelingt es, die Verflechtungen als Liebespaar, Elternpaar, Wirtschaftsgemeinschaft und Solidaritätsgemeinschaft aus eigener Kraft aufzulösen. 

    Dabei darf auch mal gestritten werden, es muss nicht immer derselbe nachgeben - und es zählt der Blick auf das Gesamtergebnis.

  • Interessenausgleich durch vertragliche Regelung

    Eine Lösung, um zu vermeiden, dass der Scheidungsrichter über Unterhalt, Vermögen u.a. entscheiden muss, liegt in einem Scheidungsfolgenvertrag. Der muss notariell beurkundet werden.

    Der Inhalt wird von den Eheleuten in der Mediation - unter meiner unparteilichen Hilfe - selbst verhandelt und erarbeitet.


  • Warum Mediation beim Rechtsanwalt?

    Die Mediatorenausbildung steht vielen Berufsgruppen offen – Sozialpädagogen, Therapeuten und andere psychosoziale Fachleute nutzen sie regelmäßig zur Weiterqualifikation. Auch ich bin als Dozent in entsprechenden Fortbildungsprogrammen tätig.


    Für viele Anliegen ist Mediation durch solche Fachleute vollkommen ausreichend und kostengünstiger. Wenn etwa die Kommunikation auf Elternebene verbessert werden soll, können kostenfreie Erziehungsberatungsstellen oft schon den richtigen Rahmen bieten – dort mich zu engagieren wäre unverhältnismäßig teuer. Solche Themen gebe ich daher gern an spezialisierte Stellen ab.


    Anders bei der Scheidungsmediation: Hier ist ein rechtlicher Kompass unverzichtbar. Verhandlungsergebnisse ohne juristisches Fundament können sich später als rechtlich unhaltbar herausstellen – mit bösen Überraschungen vor Gericht oder bei der Umsetzung.


    Maximale Sicherheit bietet die Doppelqualifikation: Wer als Fachanwalt für Familienrecht und zugleich als Mediator arbeitet, stellt sicher, dass Ihre Vereinbarungen gerichtsfest sind und keine rechtlich relevanten Fragen übersehen werden. Das ist Ihre Sicherheit, dass am Ende wirklich eine tragfähige Lösung steht.

  • Clearing: Wie Mediation beginnt

    Vor der Mediation steht ein "Clearing", ob der Sach- und Streitstand mediationsgeeignet ist und die Parteien die notwendigen persönlichen Voraussetzungen mitbringen. 


    Dieses "Clearing" ist unverbindlich: Wer sich nach dem Clearing nicht für eine Mediation entscheidet, dem wird nichts berechnet. Denn Mediation ist nicht immer der Königsweg. Dann empfehle ich eine parteiliche anwaltliche Interessenvertretung und ggf. eine richterliche Entscheidung.


    Das Clearing mache ich nur im Büro statt als Videocall.

  • Clearing: Was man vorher wissen muss

    Vor einer Mediation stehen viele Fragen: Ist das unser Weg? Haben wir rechtliche Nachteile? Was kostet das? Wie lange dauert das?


    Um von Anfang an vollständige Ausgewogenheit zu gewährleisten, beantworte ich diese Fragen nicht demjenigen, der sich zuerst meldet. Beide Partner haben oft die gleichen Anliegen – und ich möchte nicht, dass meine Erklärungen als „Stille Post" beim anderen ankommen.


    Deshalb schalte ich ein unverbindliches Clearing voraus.


    Was beim Clearing passiert:


    Wir treffen uns in meinem Büro – anderthalb Stunden für Sie beide. Ich stelle dar, wie ich als Mediatorin arbeite. Sie haben Raum für alle Ihre Fragen zur Methode. Dann erzählen Sie beide von Ihrer Lebenssituation und den Erwartungen an eine Mediation. Gemeinsam sammeln wir die Themen, die sich ergeben würden.


    Danach entscheiden Sie in Ruhe:


    Der Mediationsvertrag wird besprochen, aber das Clearing bleibt unverbindlich. Sie brauchen vorab keine Unterlagen oder Fragebögen mitzubringen. Lesen Sie diese Website – das reicht als Vorbereitung.


    Wenn Sie sich für Mediation entscheiden:

    Die weiteren Sitzungen vereinbaren wir flexibel, von Mal zu Mal – so viele wie nötig und dann ggf. als Videocall.

  • Wie bekommt man einen Clearing-Termin?

    Zum Clearing müssen beide zusammen kommen. Einzelgespräche oder Vorgespräche gibt es nicht.

    Buchen Sie Ihren Clearingtermin in der Aachener Kanzlei für Familienrecht über den Button oben rechts.

    Es kommt dann kein Fragebogen, Sie schreiben vorher nichts zum Sachverhalt, Sie übersenden keine Unterlagen.


    Alle Inhalte und Fragen gehören nur ins Clearing.


  • Wie geht es nach dem Clearing weiter?

    Nach dem Clearing – wenn beide die Mediation wollen:


    Sie schlafen eine Nacht drüber und vereinbaren dann einen Folgetermin mit mir.


    Wie viele Sitzungen brauchen Sie?


    Das hängt ganz von Ihnen ab – von Ihren Bedürfnissen, vom Umfang und der Komplexität Ihrer Themen.


    Bei typischen Trennungs- und Scheidungsfällen reichen oft drei bis sechs Sitzungen à 90 Minuten. Je mehr Konfliktstoff – besonders bei Vermögensgegenständen – und je mehr verborgene Emotionen ans Licht kommen, desto mehr Zeit kann nötig sein.


    Umgekehrt: Bei überschaubaren Mediationen oder wenn Sie bereits gut vorgearbeitet haben, geht es manchmal schon in einer bis zwei Sitzungen zu einem Ergebnis. Solche Kurzmeditationen sind besonders kostengünstig.


    Bei Erb-Mediationen kommen die Beteiligten oft aus verschiedenen Regionen nach Aachen – hier biete ich auch Halbtags- oder Tagessitzungen an.


    Das Wichtigste: Wenn die Mediation ein Gerichtsverfahren vermeidet, ist sie nicht nur menschlich klüger – sie ist auch wirtschaftlich deutlich effizienter.


    Flexibles Format: Nach dem Clearing können geeignete Mediationssitzungen auch per Videocall über Teams stattfinden – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

  • Welche Themen besprechen wir in der Mediation?

    Der typische Familienkonflikt ist ein Knoten: Kinder sollen nicht zerreißen, Vermögen nicht zum Streit verbraucht werden, das gemeinsame Sorgerecht funktioniert nicht, solange der Geldstreit alles vergiftet. 


    Alles hängt mit allem zusammen.


    Im ersten Schritt sammeln wir, was auf den Tisch muss. Sie bringen mit, was Ihnen im Moment drückt – ich ergänze, was rechtlich relevant sein könnte. Dann entscheiden wir gemeinsam, wo wir anfangen.


    Das ist das Besondere an Mediation:


    Rechtlich betrachtet sind Sorgerecht und Unterhalt völlig getrennt – in Ihrer Realität aber gehören sie zusammen. Wenn Anwälte und Richter das klären, wird Ihr Familienkonflikt in juristische Sprache gepresst und nach Paragrafen sortiert. Das wird Ihrem Leben oft nicht gerecht.


    In der Mediation sprechen Sie in Ihrer Sprache über das, was zwischen Ihnen wirklich wichtig ist – völlig unabhängig davon, ob es einen Paragraf dafür gibt.


    Besonders wertvoll ist Mediation da, wo das deutsche Recht zu wenig hilft:


    In grenzüberschreitenden Fällen, wo mehrere Rechtsordnungen kollidieren. In nichtehelichen Beziehungen, wo die gesetzlichen Lösungen oft unbefriedigend sind. Überall dort, wo Standardantworten nicht passen, sondern eine maßgeschneiderte Lösung gebraucht wird.

  • Wie endet Mediation?

    Eine gelungene Mediation endet in einem umfassenden Vertragswerk über alle Berührungspunkte - in Form eine Privatvertrages oder (meist zwingend) notariell beurkundet. 

    Man spricht dann vom Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvertrag, manche sagen auch "scheidungserleichternde Vereinbarung". Ein solcher Vertrag hat für beide dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein gerichtliches Urteil!


    Die evtl. Ehescheidung ist dann nur noch eine gut vorbereitete Formsache, entsprechend kostenreduziert durchführbar.


  • Was kostet die Mediation?

    Das Prinzip ist simpel: Wer die Musik bestellt, zahlt sie – in der Regel teilen Sie beide die Kosten hälftig.


    Was summiert sich auf?


    a) Mein Zeithonorar für die Mediationssitzungen. Das ist identisch mit meinem Satz in Einzelmandaten – aber Sie teilen ihn sich zu zweit. Das kostet Sie also die Hälfte.


    b) Ggf. Beratung durch einen parteilichen Anwalt. Auch dort sollten Sie ein Zeithonorar verhandeln statt Streitwertgebühren – das hält die Kosten überschaubar.


    c) Ein Notarvertrag im Erfolgsfall – die Kosten richten sich nach Inhalt und Gegenstandswert.


    d) Das ersparte Gerichtsverfahren. Wenn danach nur noch eine unstreitige Scheidung mit einem Anwalt folgt, sparen Sie mehrere tausend Euro gegenüber einem streitigen Verbundverfahren – wo zwei Anwälte und Gerichtskosten über mehrere Instanzen aufgelaufen wären.


    Wann rechnet sich Mediation wirtschaftlich?


    Bei Familien mit einem Häuschen, gutem Einkommen, Ersparnissen und Rentenanwartschaften lohnt sich Mediation in aller Regel auch finanziell. 


    Die Summe aus a) bis c) kann nur in Extremfällen so hoch sein wie eine streitige Auseinandersetzung mit zwei Anwälten und Gerichtskosten.


    Das Größte aber ist der menschliche Gewinn:


    Sie gehen nicht als Gewinner oder Verlierer hervor, sondern als zwei Menschen, die ihren Konflikt verantwortlich gelöst haben – gerade wenn Kinder im Spiel sind, ist das unbezahlbar.

  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung Mediation?

    Rechtsschutzversicherer haben erkannt, dass Einigung durch Mediation ihnen viel Geld sparen kann.


    Ein Zitat der "Roland-Versicherung": 

    "Eine typische familienrechtliche Streitigkeit, zum Beispiel eine Scheidung, dauert oft Jahre und verschlingt ein kleines Vermögen. Auf dem klassischen Instanzenweg dauert diese nicht selten bis zu sieben Jahre und länger und kostet ca. 30.000 € für Anwälte und Gerichte. Dem steht im genannten Beispiel eine Scheidung nach Mediation mit einer Dauer von 11 Monaten und Kosten in Höhe von ca. 4.000 € gegenüber. Neben den Kosten und der Dauer der rechtlichen Auseinandersetzung ist jedoch der entscheidende Vorteil der Mediation, dass es keine Verlierer gibt. Gerhard Horrion: „In der klassischen Rechtsprechung erleben wir oft, dass eine Partei, die objektiv vor Gericht erfolgreich war, mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Als Rechts- und Service-Dienstleister müssen wir die Interessen unserer Kunden so wahrnehmen, dass sie am Ende auch mit dem Ergebnis einer Rechtsstreitigkeit zufrieden sind.“ 


    So wirbt die ERGO-Versicherungsgruppe: "Die D.A.S. zeigt konstruktive Alternativen zum gerichtlichen Weg auf. Bei Streitigkeiten im privaten Umfeld, z.B. mit dem Nachbarn, führt eine außergerichtliche Streitigschlichtung, die so genannte Mediation, in vielen Fällen nicht nur zur Konfliktlösung, sondern auch vermeidet auch eine Belastung des persönlichen Verhältnisses der Parteien. Ein professioneller Konfliktmanager (Mediator) hilft, eigenverantwortlich eine Problemlösung zu erarbeiten.


    In geeigneten Fällen nennt die D.A.S. einen kompetenten Mediator und trägt dessen Vergütung bis zu einer Höhe von 2000 EUR je Mediationsverfahren, maximal 4000 EUR je Kalenderjahr. Die Möglichkeit der Mediation steht Ihnen in allen geeigneten versicherten Lebensbereichen offen. Selbst in Rechtsgebieten, in denen die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nur teilweise vom Versicherungsschutz umfasst ist (z.B. Erbrecht) bietet die D.A.S. den attraktiven Mediations-Rechtsschutz. Im Familen- und Erbrecht kann die Leistung alternativ zum bekannten Umfang des Beratungs-Rechtsschutzes (§2 k ARB 2010) in Anspruch genommen werden."


    Auch bei der ARAG taucht Mediation im Leistungspaket auf: "Um diesen Bedarf passgenauer bedienen zu können, hat die ARAG ihr bestehendes Konfliktmanagement aus ARAG Online Rechts-Service, JuraTel® und Anwaltsempfehlung um das Element der einvernehmlichen Konfliktlösung (Mediation) erweitert. Bereits seit Ende 2008 bietet die ARAG die Wirtschaftsmediation für Unternehmer an. Nun gibt es die außergerichtliche Konfliktlösung auch für Privatkunden. Die neue Leistung gilt für alle versicherten Lebensbereiche ohne Risikoausschlüsse. Hierbei ist vor allem die Mediation im Familienrecht hervorzuheben (Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Erbangelegenheiten). Für die Mediationsleistungen gelten keine Wartezeiten und Selbstbehalte."


    Bestimmt ziehen auch andere Rechtsschutzversicherer nach, weil sie erkennen, dass Mediation eine preiswertere und nachhaltige Konfliktlösung bietet als das justizielle System.


    Da allerdings Scheidungen nie von der Versicherung bezahlt werden, muss bei einer Mediation über Scheidungsfolgen vorweg eine konkrete Deckungszusage von den Versicherungsnehmern eingeholt werden.


    Es lohnt sich also immer, Ihren Versicherer zu fragen!

  • Beratung hier - Mediation woanders?

    Sie möchten mich gern als Ihre Anwältin haben - aber Sie möchten sich auch den Weg in eine Mediation nicht verschliessen?


    Beides kann ich Ihnen nicht bieten - aber es gibt eine gute andere Möglichkeit:


    1. Wir starten mit einer Erstberatung, in der Sie sich komplett über Ihre rechtliche Situation, Ihre Verhandlungsposition und den Spielraum informieren.


    2. Sie beginnen mit Ihrem Partner eine Mediation bei einem anderen Mediator, den ich Ihnen gern empfehle.


    3. Zwischen den Sitzungen, mindestens aber vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen stehe ich Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Ich trete nicht "nach aussen" auf, schreibe keine konflikttreibenden Briefe. Ich nennen dies gern "Coaching". Ich rechne diese Leistung nicht nach Streitwert, sondern nach Zeit ab.


    4. Mündet die Mediation in eine unstreitige Scheidung, kann ich Sie auch dort vertreten.

  • Spart die Mediation einen Anwalt?

    Die Rolle von Rechtsberatung in der Mediation


    Wer hier spart, spart am falschen Ende. Die rechtliche Beratung beider Parteien vor oder während der Mediation ist nicht optional – sie ist die Grundlage für ein nachhaltiges, korrektes Ergebnis.


    Was bedeutet das konkret?


    In jeder guten Mediation wird „die Rolle des Rechts" verhandelt. Oft stellt sich dabei heraus: Der rechtliche Maßstab ist nur einer unter mehreren möglichen – und relativ zu den eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen zu sehen. Aber: Unsere Gesellschaft funktioniert nicht im rechtsfreien Raum. Um verantwortlich verzichten zu können, müssen Sie wissen, worauf Sie verzichten. Zumindest müssen Sie wissen, dass Sie verzichten.


    Für eine tragfähige Einigung braucht jeder Partner Klarheit über seinen Verhandlungsspielraum:


        Worst-Case-Szenario: Was würde ein Gericht minimal oder maximal durchsetzen, falls die Mediation scheitert?


        Vollständigkeit: Welche Themen sind rechtlich relevant – damit nichts vergessen wird?


        Grenzen erkennen: Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen eines Gerichtsverfahrens?


        Entgegenkommen wertschätzen: Nur wer seinen Anspruch kennt, kann erkennen, wenn der andere nachgibt.


        Manipulationsschutz: Kein besserer informierter Partner kann taktisch ausnutzen, dass der andere unwissend ist.


        Rechtsirrtum vermeiden: Nach Unterschrift sollen keine Überraschungen folgen, die das Ergebnis in Frage stellen.


    Diese Informationen bekommen Sie nur in einer parteilichen, vertraulichen Anwaltsbesprechung – ohne den anderen Partner dabei.


    Das Vorurteil vom „Konflikt-Anwalt"


    Ja, es gibt Vorbehalte gegen Anwälte als Konflikt-Verstärker. Der Gedanke: Je mehr Streit, desto mehr verdienen sie. Das ist zu kurz gedacht. Es gibt sehr unterschiedliche Grundhaltungen in der Berufsausübung. Gerade im Familienrecht haben sich viele Anwälte einer lösungsorientierten Arbeitsweise verschrieben – sie wissen um die Vorteile der Mediation und respektieren ihre Eigenheiten.


    Worauf Sie achten sollten:


    Suchen Sie sich einen Anwalt, der eine positive Grundeinstellung zur Mediation hat, ihre Methoden kennt und idealerweise selbst eine Mediationsausbildung hat. Bei ihm wissen Sie: Er respektiert, was in einer Mediation wichtig ist – auch wenn es nicht in einen Paragraf passt.


    Das Kostenargument – richtig verstanden


    Mediation darf nicht das Hauptziel sein, um Geld zu sparen – das würde sie unter ihrem eigentlichen Wert verkaufen. Dennoch: Sie sparen massiv an Anwaltskosten.


    Ohne Mediation landen Sie schnell in einem Schriftverkehr zwischen zwei streitenden Anwälten. Das erzeugt „Geschäftsgebühren" nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – berechnet nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto teurer wird es. Bei Haus, Rente, gutem Einkommen: Das wird schnell fünfstellig.


    In der mediationsbegleitenden Beratung sitzt der Anwalt im Hintergrund, erhält keinen Auftrag für Schriftverkehr – und rechnet nur tatsächliche Beratung ab. Bei vielen Anwälten können Sie verhandeln, dass nach Zeitaufwand statt nach Streitwert abgerechnet wird.


    Das Ergebnis: Mediation + beratender Anwalt + Notarvertrag schlägt deutlich günstiger aus als Anwaltsbriefe + gerichtliche Klärung.

  • Kann die Mediatorin zugleich Ihre Rechtsanwältin sein?

    Nein. Ich trenne diese Rollen konsequent – entweder oder.


    Als Mediatorin bin ich allparteilich. Ich bin für beide da. Alle Gespräche finden zu dritt statt, alle E-Mails erreichen jeden, ich gebe keine Ratschläge. 


    Als Rechtsanwältin stehe ich auf einer Seite. Ich berate Sie, vertrete Ihre Interessen, notfalls gegen den anderen. Das ist eine ganz andere Rolle.


    Die Weiche muss am Anfang gestellt werden.


    Wer sich von mir anwaltlich beraten ließ und später eine Mediation beginnen möchte, dem empfehle ich kompetente Kolleginnen und Kollegen – und ich bleibe im Hintergrund als Berater erreichbar. So bleibt die Allparteilichkeit in der Mediation gewahrt.


    Das ist nicht kompliziert, sondern Qualitätssicherung. 

    Vertrauen lebt von Klarheit.

  • Der Partner ist nicht bereit zu einem Clearing!

    Da kann man nichts machen? Falsch. Es gibt einen Weg, den viele nicht kennen.


    Das Gericht kann helfen:


    Sobald eine Streitigkeit beim Familiengericht anhängig wird, besteht nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Möglichkeit, dass das Gericht kostenfreie Informationsgespräche über Mediation anordnet. Der Gedanke: Oft braucht es nur einen Impuls von außen, damit der unwillige Partner sich öffnet.


    So geht's praktisch:


        Beauftragen Sie Ihren Anwalt, beim Gericht einen Antrag zu stellen: „Anordnung eines kostenfreien Informationsgesprächs nach § 135 FamFG"


        Mit Verweis auf diese Website können Sie nachweisen, dass es solche Angebote gibt – nämlich bei mir.


        Wirken Sie darauf hin, dass das Gericht mich als die informierende Person benennt.


    Oft ist dieser externe, neutrale Impuls genau das, was es braucht, um eine Mediation überhaupt erst möglich zu machen.


    Ich bin erreichbar für:


        Aachener Fälle vor dem Amts- und Landgericht


        OLG Köln-Verfahren (Berufungsinstanz): Ich nehme am Kölner Projekt der Anwaltsmediatoren teil (projekt.anwaltmediation.de)


    Das Gericht weiß dann, dass es einen Anwalt trifft, der Mediation wirklich kann – und will.

  • Güterichterverfahren am Familiengericht

    Durch das 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz ist bundesweit ein "Güterichter"-Modell an den Gerichten angeordnet worden.


    Spätestens seit 1. August 2013 muss in allen gerichtlichen Verfahren (außer Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen) die organisatorische Möglichkeit bestehen, die Parteien zum Zwecke einer Güteverhandlung vor einen Güterichter zu verweisen. 


    Eine Verweisung vor den Güterichter sollte erwogen werden, wenn ein an der Rechtslage orientierter Richterspruch oder Prozessvergleich voraussichtlich nicht den wirklichen Interessen der Parteien gerecht würde und deren konflikthafte Beziehung nicht nachhaltig befrieden könnte, z.B. weil die dortige Lösung praktisch nicht oder nur mit erheblichen Belastungen umsetzbar wäre, auch der obsiegenden Partei (oder einem Dritten) Nachteile brächte, die Beziehung zwischen den Parteien endgültig zerstören würde usw.


    In Familiensachen dürfte dies die Regel sein.


    Wenn es denkbar erscheint, dass die Parteien im offenen Gespräch beim nicht entscheidungszuständigen Richter kreative, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln können, sollte ihnen diese Chance eröffnet werden.


    Kriterien für eine Verweisung vor den Güterichter:


    •     zwischen den Parteien besteht eine (erhaltenswerte) Beziehung persönlicher oder geschäftlicher Art
    •     der Rechtsstreit betrifft nur einen Teil der konfliktbehafteten Parteibeziehung
    •     weitere Prozesse zwischen den Beteiligten sind anhängig oder angekündigt
    •     der Rechtsstreit ist Ausdruck einer tiefgreifenden Beziehungsstörung
    •     der Konflikt lässt sich auf Kommunikationsdefizite im vorprozessualen Stadium zurückführen
    •     die streitige Prozessführung ist mit erheblichen Unwägbarkeiten (z.B. unklarer Beweislage,  Auslegungsfragen) behaftet
    •     die Realisierbarkeit des mit der Klage erstrebten Ziels erscheint fraglich (z.B. wegen drohender Zahlungsunfähigkeit des Beklagten)
    •     eine umfassende Konfliktlösung erfordert die Einbeziehung nicht am Prozess beteiligter Personen
    •     der Rechtsstreit hat sich in Nebenkonflikte zersplittert, deren Aufarbeitung erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht
    •     die Öffentlichkeit der Verhandlung beim Prozessgericht steht einer offenen Sachverhalts- und Interessenerörterung entgegen
    •     schwierige Vergleichsverhandlungen können unter den Rahmenbedingungen des Güterichterverfahrens mit größerer Erfolgsaussicht geführt werden

    Gegen eine Verweisung vor den Güterichter sprechende Umstände:


    •     erkennbares Interesse der Parteien an einer rechtlichen Klärung ihrer Streitfrage
    •     Interesse des Klägers an rascher Titulierung eines klaren Rechtsanspruchs
    •     Anhaltspunkte für unlautere Machenschaften
    •     mangelnde Kommunikationsfähigkeit einer Partei
    •     erhebliches Ungleichgewicht der Verhandlungsstärke
    •     psychische Auffälligkeiten (z.B. querulatorische Tendenz)
    •     tiefgreifende Störung auf der emotionalen Ebene (z.B. in einem stark belasteten Trennungskonflikt): hier sollte die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Mediation (§ 278a ZPO) geweckt werden

    Quelle: www.gueterichter-forum.de 


    Der Richter entscheidet über die Geeignetheit:


    Die Verweisung des Prozessrichters vor den Güterichter ist – anders als in den älteren Modellversuchen der gerichtsnahen Mediation – nicht mehr von der Zustimmung der Parteien abhängig. Ob der Richter eine Verweisung auch dann für sinnvoll hält, wenn eine Partei sich ausdrücklich dagegen ausspricht, liegt in seinem Ermessen.


    Die Teilnahme am Verhandlungstermin im Güterichterverfahren ist aber wiederum freiwillig, aus dem Fernbleiben können keine Rechtsnachteile erwachsen (keine Säumnis).

    Vertraulichkeit des Verfahren


    Ein besonderer Vorzug des Güterichterverfahrens besteht darin, dass es eine offenere Kommunikation ermöglicht, weil die Verhandlungen nicht öffentlich sind und der Güterichter gegenüber jedermann, auch dem entscheidungszuständigen Richter, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.


    Darüberhinaus sollten die Beteiligten sich zusätzlich schriftlich verpflichten , über den Ablauf der Güterichterverhandlung Verschwie­genheit zu wahren. Dies gilt insbesondere für Vorschläge, Zugeständnisse, Vergleichs­angebote und ähnliche Äußerungen eines Beteiligten sowie die Reaktionen hierauf.  Die Beteiligten sollten ausdrücklich darauf verzichten, den Güterichter, aber insbesondere einen anderen Verhandlungsteilnehmer, z.B. ihren eigenen Rechtsanwalt, als Zeugen zu benennen.


    Nur so ist ausgeschlossen, dass in den Verhandlungen  prozesstaktisch argumentiert werden muss.


    Ablauf des Güterrichterverfahrens

    analog zur Mediation


    Phase 1: Eröffnung der Verhandlung


    Sie stimmt die Beteiligten auf die Verhandlung ein und wirkt vertrauensbildend. In erster Linie finden hier Begrüßung, Vorstellung, Anerkennung der Verhandlungsbereitschaft, Rollenklärung, Information über Zeitrahmen und Ablauf der Verhandlung, Vereinbarung der Gesprächsregeln und der Vertraulichkeit statt.


    Phase 2: Themensammlung


    Der Güterichter veranlasst  die Parteien, die Themen zu benennen, zu denen sie eine Lösung finden wollen. Dabei lässt er beide Seiten nach einander den Sachverhalt schildern, der ihrem Konflikt zugrunde liegt, und fasst die Themen in neutraler Sprache zusammen. Dabei achtet er auf vorwurfsfreie, ergebnisoffene Formulierungen, die keine Positionen bezeich­nen und keine potenziellen Lösungen vorwegnehmen (also z.B. nicht „Auflösung der Sozie­tät“, sondern „Zukunft der Sozietät“; nicht „Hausverkauf“, sondern „Haus“). Er lässt sich Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen und visualisiert die Themen auf Flip-Chart oder Metaplanwand.


    Phase 3: Interessenklärung


    Hier werden mittels spezieller Frage- und Kommunikationstechniken zu jedem Thema die dahinter stehenden Bedürfnisse und Anliegen herausge­arbeitet. Durch „aktives Zuhören“ (Paraphrasieren, Verbalisieren) und öffnendes Fragen hilft er den Parteien, ihre wirklichen Interessen, Wünsche, Bedürfnisse und Gefühle zu erkennen und auszudrücken, aber auch die Lage der anderen Seite wahrnehmen, nachvollziehen und respek­tieren zu können. Zur Verdeutlichung der Interessenlage und Erleichterung der gegenseitigen Wahrnehmung werden üblicherweise auch die Interessen visualisiert.


    Phase 4: Suche nach Lösungsoptionen


    Die Beteiligten werden sodann aufgefordert, möglichst viele Lösungsoptionen, unabhängig von Realisierbarkeit, gesellschaftlicher oder sozialer Akzeptanz, Sozialverträglichkeit oder Gesetzmäßigkeit ohne jede Bewertung zusammentragen. Der Güterichter notiert die Einfälle der Beteiligten am besten auf Zuruf im Wege eines Brainstormings auf Flip-Charts oder visualisiert sie in Form einer Mindmap. Dabei kann er die Phantasie der Beteiligten auch durch eigene Ideen anregen. Durch diese Kreativitätstechniken entdecken die Beteiligten oftmals Gestaltungsmöglichkeiten, an die zuvor niemand gedacht hat.


    Phase 5: Verhandlung und Erarbeitung eines Lösungswegs


    Im Wege kooperativen (integrativen) Verhandelns werden die gesammelten Optionen sodann auf der Grundlage der Interessen und Bedürf­nisse bewertet und hieraus, ggf. unter Heranziehung gemeinsamer objektiver Bewertungs­kriterien und unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen, die den beiderseitigen Interessen am besten entsprechenden Lösungen entwickelt.


    Phase 6: Vereinbarung


    Schließlich werden die Ergebnisse in einer Vereinbarung der Parteien zusammengefasst und in der von ihnen gewünschten Form niedergelegt.


    Quelle: www.guetericher-forum.de


    Wenn das alles in einen einzigen Termin gepresst wird, nach dessen mehrstündiger Dauer alle Seiten nur aus Erschöpfung einigungsbereit werden, muss man es kritisch sehen.


    In einer außergerichtlichen Familienmediation würden sich diese Phasen jedenfalls über mehrere Termine erstrecken.


    Für den Anwalt entstehen durch seine Teilnahme am Güterichtertermin keine zusätzlichen Gebühren, die nicht auch im normalen Verfahren entstanden wären (Terminsgebühr, evtl. Einigungsgebühr und evtl. Gebühren für die Miterledigung nichtrechtshängiger Gegenstände.)


    Wird der Güterichtertermin jedoch schon nach bald dem ersten Schriftverkehr durchgeführt und kommt es zu einer Einigung, so war das Güterichterverfahren für den Anwalt effektiv, denn er hat vermutlich zeitintensive Aktenbearbeitung und Schriftsätze erspart.


  • Warum ich Sie nach der Mediation nicht vor Gericht vertrete

    Das Kernproblem:


    In der Mediation vertrauen mir beide Parteien ihre Anliegen, Beweggründe und Strategien an – ehrlich, ohne juristische Taktik. Ich habe Zugriff auf sehr persönliche und strategisch sensible Informationen: den gesamten Konflikt hinter der Trennung, die eigentlichen Motive, die Verhandlungspositionen.


    Wenn ich danach eine Partei vor Gericht vertrete, habe ich – bewusst oder unbewusst – Zugriff auf Informationen, die der anderen Seite zum Nachteil gereichen könnten. Das wäre Parteiverrat.


    Die Rechtslage ist eindeutig:


    Das Oberlandesgericht Celle hat das klärgestellt (OLG Celle, Beschl. 26.08.2025, 2 ORs 96/25): Wer zuerst Mediator und dann Partei-Vertreter ist, begeht eine strafbare Handlung gemäß § 356 StGB.


    Im Familienrecht umfasst das „gleiche Rechtsverhältnis" nicht nur den konkreten Scheidungsantrag. Es umfasst den gesamten Lebens- und Konfliktzusammenhang – alle Verhandlungen über Hausrat, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, die Teil der Mediation waren.


    Die Folge:


    Eine spätere anwaltliche Vertretung einer Seite nach der Mediation ist grundsätzlich ausgeschlossen – auch auf Wunsch der Partei.


    Das schützt Sie:


    Die Mediation lebt von Offenheit und Vertrauen. Um das zu sichern, darf ich nach einer gescheiterten – oder auch erfolgreichen – Mediation keine Seite im Scheidungsverfahren vertreten. Das garantiert Ihnen: Ihre vertraulichen Informationen werden nicht gegen Sie verwendet.


    Brauchen Sie danach rechtliche Vertretung vor Gericht, übernimmt das ein separater, neutraler Anwalt – unbelastet, ausschließlich auf Ihrer Seite.


    Das ist Ihre Sicherheit:


    Die Mediation bleibt ein geschützter Raum für Ihre Anliegen – nicht der Hinterhof eines späteren Gerichtsverfahrens. Deshalb übernehme ich nach einer Mediation keine anschließende Scheidung, auch wenn sie einvernehmlich ist.


    Das ist nicht eine Einschränkung – das ist Qualitätssicherung für Ihr Vertrauen.


Alternative zur Mediation: "Cooperative Praxis"

Was ist Cooperative Praxis?

CP hat sich aus der Mediation weiterentwickelt – die Mediationsausbildung ist ihre Grundlage. Seit Februar 2013 bin ich selbst ausgebildet und seit damals Teil eines wachsenden Netzwerks von CP-Pionieren im Rheinland (Aachen, Köln, Bonn, Düsseldorf).

Wenn Sie selbstverantwortlich eine Lösung suchen und ein Gericht vermeiden möchten, kann CP eine echte Alternative zur Mediation sein – vorausgesetzt, beide Seiten haben einen entsprechend geschulten Anwalt.


Der zentrale Unterschied zur Mediation:

Bei der Mediation gibt es einen neutralen Dritten (die Mediatorin), der allparteilich ist. Bei CP haben Sie beide einen eigenen Anwalt – und beide Anwälte sind geschult in Mediation und CP-Methodik.


So funktioniert CP praktisch:

  1. Jeder hat seinen Anwalt – parteilich, für die Interessen des Mandanten verantwortlich
  2. Jeder Anwalt arbeitet mit seinem Mandanten – erarbeitet Interessen, erklärt rechtliche Position und Verhandlungsspielraum
  3. Die Verhandlung – findet statt zwischen vier Beteiligten (zwei Ehegatten + zwei Anwälte) oder nur unter den Anwälten, je nach Fall
  4. Offener Dialog – Die Anwälte verhandeln fair und effizient


Das Besondere an CP – und der große Vorteil:

Alle Beteiligten verpflichten sich vertraglich: Wenn die Verhandlungen scheitern, gehen wir nicht streitig vor Gericht. Und die in den Verhandlungen gewonnenen Beweismittel werden nicht gegen den anderen verwendet.

Das ändert alles. Die Anwälte müssen nicht taktieren – nicht mit versteckten Reserven rechnen, nicht alles dual nutzen können. Sie verhandeln wirklich offen. Das führt zu schnelleren, besseren Lösungen.


Wann wählen Sie CP statt Mediation?

CP ist die richtige Wahl, wenn:

  • Sie unmittelbar einen anwaltlichen Fürsprecher an Ihrer Seite brauchen – nicht nur einen Moderator
  • Sie einen Coach zur Bewältigung der emotionalen Situation benötigen
  • Sie gesicherten Schutz und Halt in den Verhandlungen brauchen, weil Sie meinen, andernfalls emotional oder sachlich nicht genug für sich einstehen zu können
  • Die Situation komplex ist und Sie ein Netzwerk professionell aufeinander abgestimmter Fachleute benötigen


Wichtig: Das Netzwerk

Sie brauchen auf beiden Seiten einen Anwalt mit CP-Ausbildung.